Aktuelle Regeln am TB

von der Geschäftsführung, Stand: 16.02.2022

Die neuen Regelungen entlasten unseren Sportbetrieb erheblich. Wir bitten trotzdem um einen umsichtigen Umgang, die weitere Einhaltung der bestehenden Corona-Regeln und die Nutzung von Selbsttests vor Gruppentrtainingseinheiten.

Mit sportlichen Grüßen
Jochen Heimpel
(Geschäftsführer)

Maskenpflicht in Sportstätten

Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen. Sie gilt in Gebäuden und geschlossenen Räumen.

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Aus 2G Plus wird 2G in folgenden für uns relevanten Bereichen

  • für Zuschauer bei Sportveranstaltungen
  • private Veranstaltungen (z.B. Vereinsversammlungen….) in nicht privaten Räumen
  • Für die eigene Sportausübung gilt 3G (Indoor und Outdoor)
  • Aufhebung der Kontaktbeschränkung (max. 10 Personen) für Geimpfte und Genese (wichtig für z. B. Vorstandssitzungen…).

Wer hat Zugang zu Bereichen, in denen 2G gilt?

  • Geimpfte und Genesene
  • Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, haben von 17. Februar an grundsätzlich Zugang zu Bereichen, in denen 2G gilt.
  • Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies nachweisen (ärztliches Attest im Original, mit vollständigem Namen und Geburtsdatum). Sie benötigen zusätzlich einen aktuellen negativen Testnach-weis (negativer Antigen-Schnelltest, max. 24 Stunden alt, ist ausreichend).

Wer hat Zugang zu Bereichen, in denen 3G gilt?

  • Geimpfte, Genesene und Getestete mit aktuellem negativem Testnachweis (PCR-Test, Antigen-Schnelltest)
  • Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßigen Testungen unterliegen, ohne zusätzlichen Testnachweis.
  • Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Kinder, die noch nicht eingeschult sind.
Hier kommen die Details des Sportprogramm-Eintrags...