Wettkampfbeiträge Schwimmen
Turnerbund 1888 Erlangen e.V.
Abteilungsbeiträge Wettkampfschwimmen / Mannschaftsbezogene Leistungspauschale
Leistungsgruppe 1 (LG1), Nachwuchs-Leistungsgruppe 1 (NW1), Leistungsgruppe 2 (LG2), Nachwuchs-Leistungsgruppe 2 (NW2) und Fördergruppe (FöGr)
Aufgrund der erhöhten Kosten für den Trainingsbetrieb (Trainer- und Wasserflächenkosten) und Teilnahme an Wettkämpfen (DSV-Lizenzierung + Meldegelder) wird in folgenden Leistungsgruppen ein Abteilungsbeitrag Wettkampfschwimmen erhoben.
Maßgeblich für die Zahlung ist nicht die tatsächliche Trainingsteilnahme, sondern die Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen. Er ist für die Zeit vom 01.09. bis einschließlich 31.08. des jeweiligen Trainingsjahres (12 Monate) zu bezahlen. Eine Befreiung ab dem 3. Kind einer Familie in den Leistungsgruppen ist möglich.
Die Zahlung muss im Voraus erfolgen und wird durch den Hauptverein jeweils zu Monatsbeginn vom Bankkonto eingezogen. Hierfür muss eine eigene Einzugsermächtigung erteilt werden (Download Formular).
Eine Wettkampfteilnahme ist bei Zahlungsrückstand nicht möglich. Es erfolgt dann keine Meldung für den Wettkampf durch den Verein.
Die mannschaftsbezogene Leistungspauschale dient zur Deckung der Ausgaben für Wettkämpfe und der für die jeweiligen Gruppen anfallenden Fixkosten.
Fahrtkosten und Übernachtungskosten (sofern unten nicht anders abgegeben) zahlen die Eltern selbst.
Leistungsgruppe 1 (LG1): 40 Euro /Monat
Der Verein übernimmt folgende Kosten
- Gebühren für Registrierung und Lizenzierung beim DSV
- Meldegelder für Starts bei Wettkämpfen
- Kosten für notwendige Wettkampfübernachtungen
Nachwuchs-Leistungsgruppe 1 (NW1): 35,00 Euro/Monat
Der Verein übernimmt folgende Kosten
- Gebühren für Registrierung und Lizenzierung beim DSV
- Meldegelder für Starts bei Wettkämpfen
- Kosten für notwendige Wettkampfübernachtungen
Fördergruppe (FöGr): 20,00 Euro/Monat + Leistungsgruppe 2 (LG2): 20,00 Euro/Monat + Nachwuchs-Leistungsgruppe 2 (NW2): 20,00 Euro/Monat
Der Verein übernimmt folgende Kosten:
- Gebühren für Registrierung und Lizenzierung beim DSV
- Meldegelder für Starts bei Wettkämpfen
Bei Nicht-Teilnahme an einem Wettkampf behält sich der Vorstand der Schwimmabteilung in Absprache mit dem zuständigen Trainer vor, die vom Verein übernommenen Meldegelder und angefallenes erhöhtes nachträgliches Meldegeld (ENM) zurückzufordern. Ggf. gilt dies auch für die Registrierungsgebühr und die jährliche Gebühr.
(Beschluss des Vorstands der Schwimmabteilung am 13.01.2016)
Info für Schwimmer die an Wettkämpfen teilnehmen und nicht Mitglied einer der o.g. Gruppen sind
Der Verein kann neben der Finanzierung der Wasserflächen und Trainerkosten leider nicht die Kosten für Registrierung, Lizenzierung, Meldegelder, Fahrtkosten oder Übernachtungskosten für Schwimmer anderen Gruppen übernehmen. Hierfür reicht der Mitgliedsbeitrag nicht aus.
Deshalb können vom Verein nur die Meldegelder und Kosten für notwendige Wettkampfübernachtungen für Mannschaftswettbewerbe (DMS-J/DMS) und
die Meldegelder für Starts bei den amtlichen Wettkämpfen ab Bayerischer Ebene (Bayerische, Süddeutsche und Deutsche (Jahrgangs-)Meisterschaften) und
den eigenen TB-Wettkämpfen übernommen werden.
Die Registrierungs- und Lizenzgebühren sind von den Schwimmern selbst zu tragen.
(Beträge sind aktuell einmalig 13 Euro für die Registrierung und
jährlich 18,50 Euro (8-11 Jahre = AK 11) bzw. 32 Euro (ab 12 Jahren = AK 12)
Diese sind vor der Veranstaltung zu zahlen, da ansonsten eine Meldung nicht stattfindet.
Bei Wettkampfteilnahme ist die jährliche Vorlage einer sportärztlichen Untersuchung Pflicht (Kinder- oder Hausarzt). Ausschließlich die Trainer entscheiden über die Teilnahme an Wettkämpfen.
Sollte trotz erfolgter Meldung eine Teilnahme am Wettkampf nicht erfolgen (egal aus welchen Gründen), können die geleisteten Meldegelder nicht zurückverlangt werden.
Info für Mastersschwimmer die Wettkämpfe besuchen
Der Verein kann neben der Finanzierung der Wasserflächen und Übungsleiterkosten leider nicht die Kosten für Registrierung, Lizenzierung, Meldegelder, Fahrtkosten oder Übernachtungskosten für Masters-Schwimmer übernehmen. Hierfür reicht der Mitgliedsbeitrag nicht aus.
Deshalb können vom Verein nur die Meldegelder für Staffelwettkämpfe der Masters und
die Meldegelder für Starts ab bayerischer Ebene (Bayerischen Meisterschaften, Deutschen Meisterschaften und den eigenen Wettkämpfen) übernommen werden.
Wenn Masters bei anderen Wettkämpfen starten wollen, so haben sie mit der Meldung beim Trainer das Meldegeld zu entrichten.
Die Registrierungsgebühr (aktuell einmalig 13 EUR) und die jährliche Gebühr für die Masters-Schwimmer an den DSV (aktuell jährlich 32 EUR) sind von den Schwimmern zu tragen und beim Trainer zu bezahlen.
Bei Nicht-Teilnahme an einem Wettkampf behält sich der Vorstand der Schwimmabteilung in Absprache mit dem zuständigen Trainer vor, die vom Verein übernommenen Meldegelder und angefallenes erhöhtes nachträgliches Meldegeld (ENM) zurückzufordern.
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