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Schwimmabteilung

im Turnerbund 1888 Erlangen e.V.

Abteilungsbeiträge Wettkampfschwimmen / Mannschaftsbezogene Leistungspauschale

 

Leistungsgruppe 1, Nachwuchs-Leistungsgruppe und Fördergruppe

Aufgrund der erhöhten Kosten für den Trainingsbetrieb (Trainer- und Wasserflächenkosten) wird in folgenden Leistungsgruppen ein Abteilungsbeitrag Wettkampfschwimmen erhoben.
Maßgeblich für die Zahlung ist nicht die tatsächliche Trainingsteilnahme, sondern die Zugehörigkeit zu einer dieser Gruppen. Er ist für die Zeit vom 01.09. bis einschließlich 31.08. des jeweiligen Trainingsjahres (12 Monate) zu bezahlen. Eine Befreiung ab dem 3. Kind einer Familie in den Leistungsgruppen ist möglich.
Die Zahlung muss im Voraus erfolgen und wird durch den Hauptverein jeweils zu Monatsbeginn vom Bankkonto eingezogen. Hierfür muss eine eigene Einzugsermächtigung erteilt werden (Download Formular).
Eine Wettkampfteilnahme ist bei Zahlungsrückstand nicht möglich. Es erfolgt dann keine Meldung für den Wettkampf durch den Verein.
Die mannschaftsbezogene Leistungspauschale dient zur Deckung der Ausgaben für Wettkämpfe und der für die jeweiligen Gruppen anfallenden Fixkosten.

Leistungsgruppe 1: 35 EUR/Monat
Der Verein übernimmt folgende Kosten:
– Gebühren für Registrierung und Lizenzierung
– Meldegelder für Starts bei Wettkämpfen
– Kosten für notwendige Wettkampfübernachtungen
– Übernachtungskostenzuschuss für vom Trainer benannte (erforderliche) Fahrer*

Leistungsgruppe 2: 30 EUR/Monat
Der Verein übernimmt folgende Kosten:
– Gebühren für Registrierung und Lizenzierung
– Meldegelder für Starts bei Wettkämpfen
– Kosten für notwendige Wettkampfübernachtungen

Nachwuchs-Leistungsgruppe: 30 EUR/Monat
Der Verein übernimmt folgende Kosten:
– Gebühren für Registrierung und Lizenzierung
– Meldegelder für Starts bei Wettkämpfen
– Kosten für notwendige Wettkampfübernachtungen

Fördergruppe: 10 EUR/Monat für Schwimmer ab dem Trainingsjahr (01.09.-31.08.), in dem sie das 8. Lebensjahr vollenden
Der Verein übernimmt folgende Kosten:
– Gebühren für Registrierung und Lizenzierung
– Meldegelder für Starts bei Wettkämpfen

* Der Abteilungsbeitrag Wettkampfschwimmen wird ab 01.04.15 für die Leistungsgruppe 1 von 25 auf 30 EUR/Monat erhöht. Diese Mehreinnahmen werden dazu verwendet, bei notwendigen Wettkampf-Übernachtungen der Leistungsgruppe 1 den vom Trainer benannten (erforderlichen) Fahrern einen Übernachtungskostenzuschuss zu zahlen. Die Fahrer übernehmen die Hin- und Rückfahrt und alle Fahrdienste und sonstige Betreuerleistungen vor Ort.
Die Höhe des Übernachtungskostenzuschusses wird – abhängig von den Mehreinnahmen und der Anzahl der Fahrer-Übernachtungen im jeweiligen Wettkampfjahr – vom Vorstand festgelegt.
(Beschluss der Mitgliederversammlung der Schwimmabteilung am 25.02.2015)

Bei Nicht-Teilnahme an einem Wettkampf behält sich der Vorstand der Schwimmabteilung in Absprache mit dem zuständigen Trainer vor, die vom Verein übernommenen Meldegelder und angefallenes erhöhtes nachträgliches Meldegeld (ENM) zurückzufordern. Ggf. gilt dies auch für die Registrierungsgebühr und die jährliche Gebühr.
(Beschluss des Vorstands der Schwimmabteilung am 13.01.2016)

Info für Schwimmer der Leistungsgruppe 2:

Der Verein kann neben der Finanzierung der Wasserflächen und Übungsleiterkosten leider nicht die Kosten für alle Meldegelder, Fahrtkosten oder Übernachtungskosten für Schwimmer der Leistungsgruppe 2 übernehmen. Hierfür reicht der Mitgliedsbeitrag nicht aus. Im Nachwuchsbereich und den Leistungsgruppen 1 und 2 werden die Wettkampfkosten durch eine Monatspauschale gedeckt. Fahrtkosten etc. zahlen die Eltern selbst. Deshalb können vom Verein nur die Meldegelder und Kosten für notwendige Wettkampfübernachtungen für Mannschaftswettkämpfe (DMS-J/DMS) und die Meldegelder für Starts bei den amtlichen Wettkämpfen (Mittelfränkische Bezirksmeisterschaften, Bayerische, Süddeutsche und Deutsche (Jahrgangs-)Meisterschaften) und den eigenen Wettkämpfen übernommen werden. Für nichtamtliche Wettkämpfe wird das Meldegeld für einzelne Wettkämpfe in Absprache mit dem zuständigen Trainer übernommen.

Die Registrierungsgebühr (z. Zt. einmalig 10 EUR) und die jährliche Gebühr für die Schwimmer der Leistungsgruppe 2 an den DSV (z. Zt. 15 EUR) sind von den Schwimmern zu tragen und beim Trainer zu bezahlen.

Bei Nicht-Teilnahme an einem Wettkampf behält sich der Vorstand der Schwimmabteilung in Absprache mit dem zuständigen Trainer vor, die vom Verein übernommenen Meldegelder und angefallenes erhöhtes nachträgliches Meldegeld (ENM) zurückzufordern.

Diese Regelung gilt ab 01.01.2016.

Info für Mastersschwimmer die Wettkämpfe besuchen:

Der Verein kann neben der Finanzierung der Wasserflächen und Übungsleiterkosten leider nicht die Kosten für alle Meldegelder, Fahrtkosten oder Übernachtungskosten für Mastersschwimmer/-innen übernehmen. Hierfür reicht der Mitgliedsbeitrag nicht aus. Im Nachwuchsbereich und in den Leistungsgruppen 1 und 2 werden die Wettkampfkosten durch eine Monatspauschale gedeckt. Fahrtkosten etc. zahlen die Eltern selbst. Deshalb können vom Verein nur die Meldegelder für Staffelwettkämpfe der Masters und die Meldegelder für Starts bei den Mittelfränkischen Bezirksmeisterschaften, Bayerischen Meisterschaften, Deutschen Meisterschaften und den eigenen Wettkämpfen übernommen werden. Wenn Masters bei anderen Wettkämpfen starten wollen, so haben sie mit der Meldung beim Trainer das Meldegeld zu entrichten.

Die Registrierungsgebühr (z. Zt. einmalig 10 EUR) und die jährliche Gebühr für die Masters-Schwimmer an den DSV (z. Zt. 25 EUR) sind von den Schwimmern zu tragen und beim Trainer zu bezahlen.

Bei Nicht-Teilnahme an einem Wettkampf behält sich der Vorstand der Schwimmabteilung in Absprache mit dem zuständigen Trainer vor, die vom Verein übernommenen Meldegelder und angefallenes erhöhtes nachträgliches Meldegeld (ENM) zurückzufordern.

Diese Regelung gilt ab 01.01.2016.

Hier kommen die Details des Sportprogramm-Eintrags...