Aktuelle Regeln am TB
von der Geschäftsführung, Stand: 16.02.2022
Die neuen Regelungen entlasten unseren Sportbetrieb erheblich. Wir bitten trotzdem um einen umsichtigen Umgang, die weitere Einhaltung der bestehenden Corona-Regeln und die Nutzung von Selbsttests vor Gruppentrtainingseinheiten.
Mit sportlichen Grüßen
Jochen Heimpel
(Geschäftsführer)
Maskenpflicht in Sportstätten
Die FFP2-Maskenpflicht bleibt bestehen. Sie gilt in Gebäuden und geschlossenen Räumen.
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Aus 2G Plus wird 2G in folgenden für uns relevanten Bereichen
- für Zuschauer bei Sportveranstaltungen
- private Veranstaltungen (z.B. Vereinsversammlungen….) in nicht privaten Räumen
- Für die eigene Sportausübung gilt 3G (Indoor und Outdoor)
- Aufhebung der Kontaktbeschränkung (max. 10 Personen) für Geimpfte und Genese (wichtig für z. B. Vorstandssitzungen…).
Wer hat Zugang zu Bereichen, in denen 2G gilt?
- Geimpfte und Genesene
- Schülerinnen und Schüler, die im Rahmen des Schulbesuchs regelmäßig getestet werden, haben von 17. Februar an grundsätzlich Zugang zu Bereichen, in denen 2G gilt.
- Personen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können und dies nachweisen (ärztliches Attest im Original, mit vollständigem Namen und Geburtsdatum). Sie benötigen zusätzlich einen aktuellen negativen Testnach-weis (negativer Antigen-Schnelltest, max. 24 Stunden alt, ist ausreichend).
Wer hat Zugang zu Bereichen, in denen 3G gilt?
- Geimpfte, Genesene und Getestete mit aktuellem negativem Testnachweis (PCR-Test, Antigen-Schnelltest)
- Schülerinnen und Schüler, die in der Schule regelmäßigen Testungen unterliegen, ohne zusätzlichen Testnachweis.
- Kinder bis zum sechsten Geburtstag sowie Kinder, die noch nicht eingeschult sind.