Aktuelle Übersicht –
TB-Schwimmen vs. BSV

Diese Rubrik wird stetig aktualisiert.

In der Rubrik  „TB-Schwimmen vs. BSV“ sollen Informationen über den Stand der Verfahren, über Neuigkeiten und Entwicklung transparent erläutert und dargestellt werden. Frühere Berichte, Pressemitteilungen oder Statements könnt ihr in der linken Spalte abrufen. Wir beantworten an uns gestellte, allgemein gültige Fragen, so dass alle Interessierten die gleichen Informationen erhalten können.

Wie wir miteinander umgehen wollen:
Wir wollen sehr transparent kommunizieren und bitten auch euch, dies auch zu tun. Bitte stellt eure Fragen mit der erforderlichen Offenheit und so konkret wie möglich. Wir wollen konkret darauf antworten. Wir haben Verständnis und wir bitten um euer Verständnis, dass in Wahrnehmung und Kommunikation immer eines gilt: „Wahrheit ist subjektiv!“

Lasst uns hier mit gegenseitigen Respekt und Wertschätzung kommunizieren.

Farben-Legende

Grün = Berichte / Neutrales

Gelb = Fragen und Antworten

Orange = Neues aus dem Gericht

Aus dem Gerichtsverfahren,
vom 12.04.2022

Im Namen des Volkes….

Mit großer Freude haben die Schwimmer und der Hauptverein das Endurteil der Landgerichtes München 1 vom 07.04.2022 vernommen.

Im April 2021 hat das Präsidium des Bayerischen Schwimmverbandes (BSV) den Ausschluss des TBE aus dem Verband beschlossen. Die härteste Sanktion die ein Verband gegen ein Mitglied verhängen kann. Gegen diese Entscheidung hat der Turnerbund Klage eingereicht, die nun nach nervenaufreibenden Verhandlungen, Einsprüchen und Gegendarstellungen mit o. g. Endurteil entschieden wurde:

1. Es wird festgestellt, das der Präsidiumsbeschluss des Beklagten vom 24.04.2021, wonach der Kläger mit Wirkung zum 09.05.2021 aus dem Beklagten ausgeschlossen ist, unwirksam ist.

2. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen…

Ob nun Ruhe einkehren oder weitere Maßnahmen des BSV angestrebt werden, wird sich in den nächsten Wochen und Monaten zeigen.

Wir bedanken uns herzlich bei unserem TBE-Rechtsbeistand Herrn Dr. Manfred Ellmer und bei allen mitwirkenden Schwimm-Mitgliedern, die diesen Rechtsstreit begleitet haben.

Aus dem Gerichtsverfahren,
vom 10.11.2021

Am 28.10.2021 hat die 19. Kammer des Landgericht Nürnberg-Fürth ein End-Urteil verkündet. Das Urteil ist nach über fünf Monaten nach der letzten mündlichen Verhandlung vor der Kammer des Landgerichts ergangen. Das und seine höchst interessante Begründung werden von den Juristen des TB Erlangen geprüft. Im Hinblick darauf, dass weder die Pressestelle des Landgerichts noch der BSV das Urteil bekannt gegeben haben, ist im laufenden Verfahren von einer Veröffentlichung durch den TB ebenfalls abzusehen.

Aus dem Gerichtsverfahren,
vom 07.10.2021

Mitgliederinformation TBE vs BSV/DSV

Turnerbund gewinnt in wichtigen Rechtsstreitigkeiten

Der Turnerbund erreicht in mehreren, für uns zentralen Rechtsverfahren gegen den BSV und den DSV gerichtliche Entscheidungen zugunsten seiner Athlet*innen und Mitglieder.

1. Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 28.09.2021: BSV muss den TB und seine Mitglieder*innen bis zum Abschluss des Verfahrens gegen den Ausschluss vor dem Landgericht München als Verbandsmitglied*er*innen behandeln!

2. Beschluss des Landgerichts Kassel vom 15.09.2021: DSV musste dem TB und seinen Athlet*innen einräumen den TB als „aktives Verbandsmitglied“ zu führen und das „DSV-Meldeportal“ nutzen zu lassen und die TBAthlet*innen unter dem TB starten zu lassen (das gilt auch für den BSV)!

3. Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg vom 25.08.2021 : BSV muss für Athlet*innen an der Eliteschule des Sports die „Fachsportliche Erklärung“ erteilen und darf auf die Athlet*innen des TB keinen Zwang ausüben, nur das Training am LSP Nürnberg wahrzunehmen und das Training bei Roland Böller in Erlangen sausen zu lassen!

4. Offen ist immer noch das Verfahren des TB gegen den BSV vor dem Landgericht NürnbergFürth wegen der Schließung des Landesstützunkt in Erlangen und der Eröffnung des Landesstützpunkt Nürnberg beim 1. FCN Schwimmen – das hat aber auf den Schwimmsport und die Teilnahme an Wettkämpfen keinen Einfluss, wir sind wieder dabei!

 

Und genau das ist unser Bestreben von Anfang an gewesen, im Sinne des Sports und insbesondere für unsere Athleten*Innen die Rechte zu wahren und für sie einzutreten.

Wir geben euch im Folgenden einen aktuellen Überblick über die Verfahren und die jüngsten gerichtlichen Entscheidungen: Mitgliederinformation

TBE vs BSV

    • Fachsportliche Erklärung zur Aufnahme auf die Bertolt-Brecht-Schule (BBS).
    • Verpflichtung zum ausschließlichen Training am Landesstützpunkt Nürnberg

Verfahren vor dem LG Nürnberg und im Berufungsverfahren vor dem OLG Nürnberg wegen Unterlassung (im einstweiligen Verfügungsverfahren).

Der BSV hat gegen das Endurteil des LG Nürnberg zugunsten des TB Berufung eingelegt. Die Berufung wurde vom OLG Nürnberg abgewiesen, den Anträgen des TBE wurde stattgegeben. Die Kosten des Verfahrens wurden dem BSV auferlegt.

Das heißt für den TB:

Bis zu den Entscheidungen im Hauptsacheverfahren hat es der BSV zu unterlassen

    • den Athlet*Innen vorzugeben nur am LSP Nürnberg trainieren zu müssen und dieses in Form einer Verpflichtungserklärung zu fordern.
    • Die Erfüllung dieser Vorgaben als Voraussetzung zu fordern, für die Abgabe einer fachsportlichen Eignungserklärung zum OSP München zur Aufnahme und zum Verbleib in der Leistungssportklasse an der Eliteschule des Sports, der Bertolt-Brecht-Schule (BBS).

In der 26-seitigen Urteilsbegründung wird festgestellt, dass der BSV die Rechte des TB und seiner Mitglieder im Sinne einer „unerlaubten Handlung“ verletzt. Zu dieser Auffassung kommen sieben! Richter des LG und OLG Nürnberg.

TBE vs BSV

  • Wegen Unwirksamkeit des Ausschlusses aus dem BSV

Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren (einstweilige Verfügung) fand am 21.09.2021 vor dem OLG München eine mündliche Verhandlung statt.

Aufgrund der mündlichen Verhandlung wurde am 28.09.2021 folgender Gerichtsbeschluss gefasst:

Der BSV wird verpflichtet, den TB einstweilen und bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens in erster Instanz vor dem LG München weiterhin als sein Mitglied gemäß seiner Satzung zu behandeln. Die Kosten des Verfahrens wurden dem BSV auferlegt.

Das heißt für den TB:

Bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren hat der BSV den TB als vollwertiges Mitglied mit allen Rechten und Pflichten zu behandeln:

  • Die Wettkampf-Athlet*Innen sind weiterhin für den TB startberechtigt,
  • die Kampfrichter dürfen weiterhin eingesetzt werden,
  • alle ehrenamtlichen Verbandsfunktionen von TB-Mitgliedern, können weiterhin uneingeschränkt ausgeübt werden,
  • der zwangsweise vorgenommene Startrechtswechsel zum SSV Forchheim muss seitens des BSV rückgängig gemacht werden.

 

 TBE vs DSV

  • Wiedereinräumung des DSV-Lizenzportals
  • Zuordnung des Startrechtes für TB-Athlet*Innen
  • Vergabe des „Aktiv-Status“ an den TB

Das Verfahren wurde gegen den DSV eingeleitet, da der DSV für das Lizenzportal zuständig ist. Nachdem auf Weisung des WB(Wettkampf-Bestimmumgs)-Beauftragten des DSV (der auch gleichzeitige Rechtsreferent des BSV ist) das DSV-Lizenzportal für den TB gesperrt und der Verein auf „inaktives Mitglied“ gesetzt wurde, musste der TB einstweiligen Rechtsschutz vor dem zuständigen LG Kassel beantragen.

Dem Antrag des TB wurde vollumfänglich vom LG Kassel stattgegeben,

  • Das DSV-Lizenzsystem muss vom DSV für den TB wieder für Meldungen/Lizenzierungen etc. freigegeben werden,
  • der DSV muss den TB von „inaktiv“ auf „aktiv“ setzen,
  • der DSV muss die Löschung des Startrechts bei TB-Athlet*Innen rückgängig machen,
  • die Kosten des Verfahrens wurden dem DSV auferlegt.

In der Urteilsbegründung ist abermals aufgeführt, dass der TB bis zur Erledigung des Ausschlussverfahrens als nicht ausgeschlossen behandelt werden muss.
Dieser Beschluss wurde erst nach Einleitung eines Zwangsgeldverfahrens in Höhe von 10.000,– € zu Lasten des DSV und nach mehrmaliger Aufforderung umgesetzt. Der DSV hat gegen den Beschluss des LG Kassel mittlerweile Widerspruch eingelegt. Hierzu findet am 20.10.2021 eine mündliche Verhandlung vor dem LG Kassel statt.

TBE vs BSV

  • Verfahren wegen Schädigung des TB aufgrund Schließung des LSP in Erlangen

Im vorläufigen Rechtsschutzverfahren (einstweilige Verfügung) fand am 21.09.2021 vor dem OLG München eine mündliche Verhandlung statt. Beantragt ist die Feststellung einer aufschiebenden Wirkung des Ausschlusses bis zur Beendigung im Hauptsacheverfahren

  • Hauptsacheverfahren wegen Kartellrecht und Schadensersatz;
  • Urteilsverkündung mehrfach verlegt (u.a. auch wegen Ablehnungsgesuche wegen vielfältiger Verfahrensfehler, Befangenheitsanträge sowie Landtag-Petition laufen noch);
  • Entscheidungsverkündung wurde am 16.09.2021 verlegt auf den 28.10.2021

Bei allen aufgeführten und laufenden Verfahren gibt es seitens des TB Erlangen, insbesondere durch den Präsidenten Matthias Thurek, immer wieder Angebote zu einem vernünftigen und sachlichen Dialog. Bislang wurde nach wie vor jedes(!) Einigungsangebot, egal ob vor Gericht oder persönlich vom Präsidenten, vom BSV und Harald Walter abgelehnt!

Stand: 07.10.2021

Fragen und Antworten Teil 2.

Aus einem Fragenkatalog (über 50 Fragen) der Masterschwimmer v. 22.05.2021 sind auch nach der Info-Veranstaltung noch Fragen offen geblieben. Meist war es sinnvoll die Fragen zu Themenkomplexen zu bündeln und gemeinsam zu beantworten.:

Fragen und Antworten vom 24.08.2021:

Bis zum 31.08. konnten die Kaderathleten unten dem Landesverband (LSV) starten. Darüber hinaus konnten wir aufgrund eines Vergleiches für zwei Wettkämpfe auch Nichtkaderathleten unten dem LSV melden. Bis zum 31.08. waren keine Einschränkungen für Kader- und für Nichtkaderathleten hinzunehmen.

Parallel laufen die Gerichtsverhandlungen, auf deren Beschlüsse wir warten und die erheblichen Einfluss auf das weitere Vorgehen haben. Vor allem das wichtige Eilverfahren vor dem OLG München bezüglich des Ausschlusses, bzw. ob es bis zur endgültigen gerichtlichen Klärung eine aufschiebende Wirkung gibt. Hier wurde der Gerichtstermin auf Antrag des BSV von 17.08. auf 21.09. verschoben. Somit kann bis Ende September mit keinem Urteil gerechnet werden. Das bedeutet für den TB, dass spätestens bis kurz vor dem Meldeschluss für die nächsten Wettkämpfe Ende September für die teilnehmenden Athleten eine Lösung gefunden sein muss. Dies könnte entweder eine Verlängerung der Startberechtigung unter dem LSV oder ein erzwungener Startrechtswechsel sein. Für beide Varianten bereiten wir uns vor. Dies gilt für alle Wettkampfschwimmer, also Kader- oder Nichtkaderathleten.

Sollte zur Wettkampfteilnahme ein Startrechtswechsel notwendig sein, werden wir dies gemeinsam organisieren, so dass ein Vereinswechsel nicht notwendig ist.

Unsere Breitensportschwimmer*Innen, also alle aktiven Mitglieder –  ausgenommen der Wettkampfathlet*innen – sind von den derzeitigen Streitigkeiten nicht betroffen. Diese können wie bisher ihr Training durchführen und werden weiterhin von einem Trainer/Übungsleiter betreut. Diejenigen, die ab und zu an Wettkämpfen teilnehmen, wie z. B. Athlet*innen aus dem Masterbereich oder der Leistungsgruppe 2, sollen rechtzeitig dem Vorstand bekanntgeben, an welchen Wettkämpfen sie teilnehmen möchten. Diese Athleten werden dann organisiert wie die Wettkampfathleten.

Tatsächlich fehlen dem TB durch den Wegfall des Landesstützpunktes erhebliche Zuschüsse des BSV. Genau darum geht es auch in den laufenden Gerichtsverfahren bezüglich der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen. Allerdings ist es uns gelungen, durch eine hervorragende Unterstützung von Sponsoren, diese fehlenden Gelder auszugleichen und den Schwimmbetrieb sicherstellen.

Die Streitigkeiten zwischen TB und BSV wirken stark in der Öffentlichkeit, dementsprechend bekommen wir auch ein umfangreiches Feedback. Allerdings können wir nicht bestätigen, dass der Ruf des Turnerbundes dadurch beschädigt wird. Im Gegenteil dazu erfahren wir große Unterstützung in vielen Bereichen und unser Engagement für die Sportler*innen wird deutschlandweit gelobt. Vereinsintern wird die Angelegenheit im Vereinsrat diskutiert (Abteilungsleiter + Präsidium), allerdings erfahren wir auch hier breite Unterstützung.

Die Abteilungsleitung wird damit konfrontiert, dass die Informationen über Entstehung, Verlauf und Konsequenzen der Streitigkeiten zu spät oder zu spärlich erfolgen und dadurch die Mitglieder nicht die Chance haben, auf dem laufenden Stand zu sein. Diesen Eindruck können wir zum Teil nachvollziehen und er ist uns auch bewusst. Allerdings ist die Gesamtsituation sehr komplex und nicht in kurzen Worten zu beschreiben. Hinzu kommt, dass Verlauf sehr schnelllebig ist und es oft aus taktischen Gründen notwendig ist, gewisse Entwicklungen abzuwarten. Die Informationspolitik ist ständiges Diskussionsthema im Vorstand. Sowohl dem Präsidium als auch der Abteilungsleitung wird großes Vertrauen seitens der Schwimmmitglieder entgegengebracht, da nur von einigen wenigen die Vorgehensweise in Frage gestellt bzw. eine breitere Meinungsbildung gefordert wird. Wir versichern euch aber, dass die Entscheidungsfindungen durch mehrere verantwortliche Personen, –  auch nach intensiver Diskussion – getroffen werden und dadurch eine breite Meinungsbildung Grundlage ist.

Gerichtsverfahren kosten natürlich Geld, wieviel und welchen Anteil die Beteiligten Parteien tragen müssen, richtet sich nach den letztendlichen Entscheidungen bzw. der getroffenen Urteile. Der Turnerbund, die Schwimmabteilung und der Förderverein ziehen hier an einem Strang. Auch unsere Sponsoren haben hier schon weitreichende Unterstützung signalisiert. Ein großes Entgegenkommen haben wir von Anfang an von unserem Rechtsvertreter, Herrn Andreas Redl, erhalten, der als langjähriges TB-Mitglied hier mit seinem Team tatkräftig die rechtliche Führung übernommen hat.

Unabhängig davon ist es manchmal auch wichtig, um sein Recht zu kämpfen, auch wenn es mit Kosten verbunden ist.

Zu diesem Themenkomplex können wir uns inhaltlich nur wenig äußern, da auch hier noch arbeitsgerichtliche Verfahren zwischen Roland Böller und dem BSV laufen.

Da es strittig ist, ob der Ausschluss überhaupt rechtsgültig ist, sind alle Fragen bezüglich Verbleib, Rückkehr oder weiteren Verlauf abhängig vom Ausgang und Urteil der laufenden Verfahren. Wir können demnach nur Stück für Stück berichten und die Mitglieder informieren.

Aus dem Gerichtsverfahren,
vom 16.08.2021

Die erwartete Urteilsverkündung im Verfahren um die Verlegung des LSP von Erlangen nach Nürnberg wurde seitens des zuständigen Landgerichtes auf den 23.09.2021 verlegt. Die Entscheidung im einstweiligen Verfügungsverfahren vor dem OLG München bezüglich des Ausschlusses des TBE aus dem BSV ist auf den 21.09.2021 verlegt.

Sondierungsgespräch zwischen Präsident Thurek und Herrn Dr. Esefeld (Vizepräsident BSV)
vom 05.07.2021

Wie auf der Informationsveranstaltung besprochen wurde ein erstes Sondierungsgespräch zwischen Herrn Thurek (Präsident TBE) und Herrn Dr. Esefeld (Vizepräsident BSV) unter Vermittlung und Moderation durch Herrn Hermann ( Stützpunktleiter, OSP München) geführt. Das Gespräch fand in einer sachlichen und respektvollen Atmosphäre in München statt. Wir hoffen, dass weitere Gespräche in dieser Form folgen.

Aus dem Gerichtsverfahren,
vom 01.07.2021

Die am 24.06. mit Spannung erwartete Urteilsverkündung im Verfahren um die Verlegung des LSP von Erlangen nach Nürnberg wurde seitens des zuständigen Landgerichtes auf den 19.08.2021 verlegt.

Fragen und Antworten

Frage von Herrn Benedikt Beck: Warum hat man sich dagegen entschieden, ein digitales (Alternativ-)Angebot sowohl für die Infoveranstaltung als auch für eine Mitgliederversammlung anzubieten? Um den Informationsfluss zu verbessern, fände ich dies eine gute Ergänzung.

Antwort: In Bezug auf die Informationsveranstaltung war uns eine direkte Kommunikation mit den Mitgliedern und Interessierten wichtig. Mit einem rein digitalen Angebot schließen wir ggf. einige Mitglieder aus (die diese Art von Kommunikation nicht durchführen können oder wollen) und die möglichen technischen Probleme bergen ein größeres Risiko. Auch der direkte Draht zu den Mitgliedern ist digital einfach wesentlich schwieriger. Für die Mitgliederversammlungen kommen noch die Abstimmungs- und Wahlvorschriften dazu, die einen Wahlprozess deutlich komplizierter machen, wenn alles rechtssicher gestaltet werden soll. Aus diesem Grund haben wir uns für eine Präsenzveranstaltung entschieden und allen die Möglichkeit gegeben, an dieser teilzunehmen.

Fragen:

– Ist der BSV verpflichtet, die Vereine und die Zusammensetzung des Gremiums zu benennen, die unseren Ausschluss aus dem BSV beschlossen haben?

– In vergangenen Schreiben wurde nach meinem Eindruck Harald Walter (der ja auch als Präsident rechtlicher Vertreter des BSV ist) als der Initiator der Maßnahmen gegen den TB vermittelt. Wie funktioniert die Entscheidungsfindung innerhalb des BSV z.B. bezüglich der Verlegung des LSP? Kann Harald Walter hier alleine Entscheidung herbeiführen?

– Was hat sich noch in den entscheidenden Gremien des BSV geändert als Harald Walter Präsident wurde (09.2019, wenn ich mich richtig erinnere).

Antwort: Wir bitten Sie hier um Verständnis, dass wir auf Fragen die direkt den BSV, die Organisation und den Ablauf innerhalb des BSV betreffen, keine Antworten geben können. Wir bitten Sie höflich, diese Fragen an den BSV zu stellen. Wir maßen es uns nicht an, diese Fragen aus unserer Sicht beantworten zu können.

Zum Ausschlussverfahren können wir wie folgt Stellung nehmen:

Der Ausschluss eines Mitglieds aus einem Verein ist in der Satzung (in diesem Fall des BSV) geregelt und es gibt Verfahrensregeln, wie so ein Ausschlussverfahren bearbeitet wird. Wenn einem Mitglied von einem anderen Mitglied ein schweres Fehlverhalten vorgeworfen wird, muss dieses natürlich angezeigt und benannt werden, damit das beschuldigte Mitglied hierzu genau Stellung nehmen kann. Ohne die Kenntnis wer und was genau, ist dies nicht möglich. Außerdem sind wir der Meinung, dass dies eine Selbstverständlichkeit ist, wenn das Verfahren fair und transparent ablaufen soll. Unser Rechtsvertreter, RA Dr. Ellmer, mahnt erhebliche Verfahrensfehler an, die wir im Schiedsgerichtsverfahren oder in einem Verfahren vor einem ordentlichen Gericht natürlich anzeigen werden.

Frage: Was lief bei der letzten Vorstandswahl der Schwimmabteilung genau ab? Ist es wahr, dass zuvor sehr viele Neumitglieder in den TB eingetreten sind, die hier abgestimmt haben, und anschließend wieder ausgetreten sind? Wie ist so etwas möglich?

Antwort: Die letzte Wahl des Schwimmvorstandes fand am 25.03.2018 statt. Wir können es nicht bestätigen, dass sehr viele Mitglieder eingetreten sind, um nur abzustimmen und danach wieder den Austritt erklärt haben. Die Zahlen sehen sie auf der rechten Seite.

Wir können keine Austrittswelle zum Jahresende 2018 feststellen, ganz im Gegenteil, es ist ein deutlicher Zuwachs an Mitgliedern zu verzeichnen. Die Eintritte sind bezogen auf die Zeit der Wahl (1. Quartal) zwar etwas mit  8 Personen höher wie im Vorjahr, allerdings sind da auch Jugendliche eingetreten, die kein Stimmrecht haben. (siehe Stand 31.03.2018). Selbst 8 Erwachsene könnten eine Wahl bei einer so großen Abteilung nicht entscheidend beeinflussen.

Warum ein Mitglied eintritt oder auch austritt, fragen wir nicht ab. Sie selbst sind 2018 eingetreten und wurden ebenfalls nicht von uns befragt, warum Sie in die Schwimmabteilung eintreten wollen. Sollten sich Eltern dazu entschließen, dem Verein beizutreten um die Interessen des eigenen Kindes zu vertreten, halten wir dies für legitim. Sollte es zu Eintritten aufgrund der Wahl gekommen sein, ist nicht festzustellen für welche Partei (für oder gegen die Vorstandschaft) die Unterstützung erfolgt. Beide Seiten hatten die Möglichkeit um Unterstützer zu werben. Die Wahl selbst lief fair und korrekt ab.

Frage: Wo kann ich einen Antrag für eine Abstimmung bei der nächsten Mitgliederversammlung einreichen, um den Leserbrief von Herrn Heimpel von unserer Website zu entfernen?

Antwort: Mein Leserbrief wurde seitens des Vorstandes der Schwimmabteilung auf die Homepage gestellt. Ich selbst habe durch jahrelange Zusammenarbeit meine Meinung über Harald Walter, aber es ist nicht notwendig, diese über die Homepage der Schwimmabteilung zu kommunizieren und damit für Unstimmung im Umfeld der Schwimmmitglieder zu sorgen, was nicht meinem Ziel entspricht. Da ich eine vertrauensvolle Kommunikation anstrebe, bat ich persönlich um Entfernung meines Leserbriefs, er wurde auch nicht in die neue Rubrik übernommen.

Bericht zur Infoveranstaltung

Am 16.06.2021 fand auf Einladung des Präsidiums und der Vorstandschaft Schwimmen eine Info-Veranstaltung zur Thematik „TB-Schwimmen vs Bay. Schwimmverband (BSV)“ statt. Ziel war es, alle Schwimmer*innen und Eltern über die Streitigkeiten, deren Entstehung und den Verlauf der Verfahren gegen den BSV zu berichten. Unser Präsident Matthias Thurek führte in die Versammlung ein. Die Thematik im Detail wurde durch den Rechtsanwalt Andreas Redl vorgetragen und erklärt. Die beunruhigteste Frage des Vereinsausschlusses aus dem BSV wurde von Rechtsanwalt Dr. Manfred Ellmer erläutert. Im Verlauf konnten auch Fragen an alle Verantwortlichen gestellt werden. Dies ist auch weiterhin möglich, senden Sie uns ihre Fragen an info@turnerbund.de . Wir werden die Antworten auf alle allgemein gültigen Fragen hier in diesem Portal veröffentlichen.

Zum Schluss wurde ein positiver Blick in die Schwimm-Zukunft in Erlangen aufgezeigt. Unser Cheftrainer Roland Böller skizzierte unsere Vorstellungen des „Elitezentrum Schwimmen Erlangen in der EMRN“.

Hier kommen die Details des Sportprogramm-Eintrags...